Sexualtäter muss in Sicherheitsverwahrung
Erfurt (dpa/th) - Ein Sexualstraftäter aus Nordthüringen kommt nicht in Freiheit. Das Landgericht Erfurt verurteilte den 36 Jahre alten Mann am Montag nachträglich zu Sicherungsverwahrung. Das Gericht schloss sich damit der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Zwei Gutachter hatten den Mann aus der Region Artern in der Verhandlung als potenziell gefährlich eingestuft. Es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er in Freiheit weitere schwere Verbrechen begehen werde, erklärten die Sachverständigen. Der 36-Jährige, der nach einem Sexualdelikt seit mehreren Jahren in einer psychiatrischen Klinik untergebracht ist, will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Die Verteidigung hatte eine Verfahrenseinstellung gefordert.
